Ausbruch aus der Konsolidierung!
Rückblick
Monster Beverage ist auf die Entwicklung und Vermarktung von Getränken spezialisiert. Im Februar hat die Monster-Aktie eine neue Aufwärtsbewegung gestartet. Aktuell sehen wir den Ausbruch aus der Konsolidierung.
Monster Beverage-Aktie: Chart vom 30.09.2025, Kürzel: MNST, Kurs: 66.90 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Mit Kursen über 67 USD haben wir bereits ein technisches Kaufsignal bekommen. Der Zielbereich für die nächste Swing-Bewegung befindet sich bei rund 72 USD.
Mögliches bärisches Szenario
Ein Schwächesignal wären Schlusskurse unter der Kerze von Montag. Fallen die Notierungen auch unter die 20-Tagelinie könnten die Bären das Kommando übernehmen.
Meinung
Die technische Verfassung der Monster Beverage Aktie ist positiv. Mit einem etablierten Aufwärtstrend und dem Überqueren wichtiger Widerstände klart sich das Chartbild zunehmend auf. Im 2. Quartal 2025 hat Monster erstmals einen Quartalsnettoumsatz von über 2 Milliarden US-Dollar erzielt. Dieser stieg um 11,1 % auf 2,11 Milliarden US-Dollar. Auch die Bruttomarge verbesserte sich in Q2 2025 auf 55,7 % im Vergleich zu 53,9 % im Vorjahresquartal. Monster Beverage zeigt eine attraktive Kombination aus starkem operativem Geschäft und einem intakten technischen Aufwärtstrend.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 65.38 Mrd. USD
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 354.72 Mio. USD
Meine Meinung zu Monster Beverage ist bullisch
Quellennachweis: –
Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 30.09.2025
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von
